Hauptuntersuchung und Zulassung
Wichtige Informationen zur Zulassung
Alle bei gekauften Neu- und Gebrauchtwagen lassen wir in der hiesigen Region auf Kundenwunsch bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern kostenlos für unsere Kunden zum Straßenverkehr zu.
Bei der Zulassung besorgen wir gern als Wunschkennzeichen die Kennzeichen, die einer gewünschten Buchstaben- und Ziffernkombination entsprechen. Voraussetzung ist dabei, dass die gewünschte Kombination nicht bereits vergeben ist. Deshalb geben uns die meisten Kunden auch mehrere Kombination zur Auswahl an, was fast immer zum Erfolg führt.
Auch statten wir das Fahrzeug unter Berücksichtigung der Motorenversion kostenlos mit der für das Befahren von Umweltzonen geforderten Plakette aus.
Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
Die Hauptuntersuchung ist bei einer Neuzulassung des Fahrzeugs das erste Mal nach 3 Jahren fällig.
Alle Folgeuntersuchungen sind dann im Abstand von 2 Jahren vorzunehmen. Vor diesen Untersuchungen ist die Durchführung einer Abgasuntersuchung (AU) erforderlich.
Um Ihnen Zeit, Wege und Arbeit zu ersparen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die fällige Hauptuntersuchung bei uns im Hause durchzuführen. Eine der amtlich zugelassenen Überwachungsorganisationen TÜV/Dekra oder GTÜ kommt deshalb täglich – Montag bis Freitag – zu uns.
Die vorherige Abgasuntersuchung führen wir mit dafür autorisierten Mitarbeitern durch.
Selbstverständlich für Sie kostenlos überprüfen wir Ihr Fahrzeug auf zu beseitigende Mängel ehe es dem Prüfingenieur vorgestellt wird. Nach Absprache und Genehmigung von Ihnen würden wir diese Mängel dann auch im Vorfeld beseitigen und Ihnen die Kosten und einen erneuten Weg zu einer Nachüberprüfung ersparen.
Wenn Sie einen Termin für eine Hauptuntersuchung benötigen, so setzen Sie sich bitte mit unserem Serviceberater telefonisch oder über unsere Internet-Terminabsprache in Verbindung. Wir würden uns freuen, Ihnen Ihren Wunschtermin bestätigen zu können.