Garantie- und Kulanzarbeiten
Neuwagen
Auf alle bei uns gekauften Neuwagen erhalten Sie eine Werksgarantie von 2 Jahren. Diese Garantie kann durch den Abschluß eines Ford Protect-Garantieverlängerungsvertrages entsprechend der beinhalteten Konditionen modellabhänig bis zu einer Laufzeit von 8 Jahren ausgedehnt werden.
Gebrauchtwagen mit Gebrauchtwagengarantie
Unsere Gebrauchwagen verkaufen wir ebenfalls mit einer Garantie, die wir bei der GGG-Garantieversicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und bei Leistung einer Zuzahlung für 24 Monaten abschließen. Entsprechend der Nutzung und dem Alter des Fahrzeugs erfolgt bei anfallenden garantiefähigen Reparaturen gemäß der vereinbarten Konditionen für Arbeitszeit und Teile eine Garantievergütung durch die Garantie-Versicherungsgesellschaft.
Jahres- und Werksdienstfahrzeuge
Für diese Fahrzeuge bestehen noch Garantielaufzeiten von unterschiedlicher Länge, die in der Regel 2 oder 3 Jahre betragen. Über die noch bestehende Garantielaufzeit unterrichten wir Sie selbstverständlich bei Besichtigung oder Kauf.
Garantie-Reparatur
Alle in der vereinbarten Garantiezeit erforderlichen garantiefähigen Reparaturen führen wir für Sie in unserem Reparaturbetrieb durch und rechnen für Sie mit dem Hersteller oder der Garantieversicherung ab.
Ebenso handeln wir bei den vom Hersteller genehmigten Kulanzreparaturen.
Übrigens
Wo auch immer Sie Ihren Ford Neuwagen gekauft haben, wir erledigen für Sie alle Kulanz- und Garantiearbeiten.